Die Abfindungskürzungen gehen aus einem Aushang hervor, der im Logistikzentrum Frechen von einem Mitarbeiter abfotografiert und der “Süddeutschen Zeitung” zugespielt wurde. Das Schreiben betreffe Lagermitarbeiter und die Belegschaft in den Warenhäusern. Die Gesamtbetriebsvereinbarung aus dem Jahr 2015 sei offiziell gültig, allerdings wurde sie zu einem Zeitpunkt verabschiedet, als das Unternehmen wirtschaftlich besser dastand. Es sei üblich, Sozialleistungen bei Betriebsänderungen an die finanzielle Situation der Gegenwart anzupassen.
Arbeitnehmer-Anwälte weisen darauf hin, dass die Mitarbeiter Anspruch auf die Einhaltung der Vereinbarung aus 2015 hätten. Eine Abweichung sei rechtswidrig. Wahrscheinlich wird es in naher Zukunft betriebsbedingte Kündigungen geben. In der Spitze liegen die Abfindungen für manche Mitarbeiter bei maximal zwei Jahresbruttogehältern.
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