Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) kritisiert die Kommunikationsmöglichkeiten für Amazon-Kunden und hat Klage eingereicht.
Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat Klage gegen Onlinehändler Amazon eingereicht. Begründung Amazon komme seiner Informationspflicht gegenüber Verbrauchern nach deutschem Recht nicht in klarer und verständlicher Weise nach. Konkret geht es um eine Telefonnummer, die der VZBV von Onlinehändlern wie Amazon fordert. Bisher gebe Amazon weder eine Fax- noch eine Telefonnummer an und Rückrufservice und Internet-Chat seien nicht ausreichend, beziehungsweise erst nach aufwendiger Suche zu finden.
EuGH-Generalanwalt Giovanni Pitruzzella entgegnet den Vorwürfen mit einem Gutachten. Er argumentiert, dass die EU-Richtlinien, die vorsehen, dass ein Unternehmen für Verbraucher erreichbar sein müsse, Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax und E-mail lediglich als Beispiel nennen. Ein Internet-Chat oder Rückrufservice seien ausreichend, sofern sichergestellt wird, dass die Kunden Amazon schnell erreichen können.
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